Rechtsprechung
LAG Hamburg, 14.11.1983 - 4 Sa 86/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 12.04.1983 - 2 Ca 588/82
- LAG Hamburg, 14.11.1983 - 4 Sa 86/83
- BAG, 29.03.1984 - 2 AZN 74/84
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 29.03.1984 - 2 AZN 74/84
Auszug aus LAG Hamburg, 14.11.1983 - 4 Sa 86/83
Die gegen das Urteil eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BAG durch Beschluß vom 14.03.1984 2 AZN 74/84 zurückgewiesen.
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - 13 Sa 1766/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen …
Außerhalb des Ausbildungsverhältnisses begangene Straftaten bedeuten die Verletzung staatsbürgerlicher Pflichten, nicht in jedem Fall aber auch die Verletzung arbeitsrechtlicher Pflichten (vgl. bereits LAG Hamburg 14.11.1983 - 4 Sa 86/83 - zitiert nach Juris; Nichtzulassungsbeschluss des BAG vom 29.03.1984 - 2 AZN 74/84 - zitiert nach Juris, selbst bei mehrfachen Straftaten des Auszubildenden). - BAG, 29.03.1984 - 2 AZN 74/84 hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts am 29. März 1984 durch den Vorsitzenden Richter Hillebrecht, die Richter Professor Dr. Röhsler und Dr. Weller sowie die ehrenamtlichen Richter Wellhausen und StrUmper beschlossen« 1. Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 14. November 1983 - 4 Sa 86/83 - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LAG Berlin, 17.11.1983 - 4 Sa 86/83 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 16.06.1983 - 19 Ca 145/82
- LAG Berlin, 17.11.1983 - 4 Sa 86/83
- BAG, 29.03.1984 - 2 AZN 95/84
Wird zitiert von ...
- BAG, 29.03.1984 - 2 AZN 95/84 hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts am 29. März 984 durch den Vorsitzenden Richter Hillebrecht, die Richter Prof. Dr. Röhsler und Dr. Weller sowie die ehrenamtlichen Richter Wellhausen und Striimper beschlossen: 1. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 17. November 1983 - 4 Sa 86/83 - wird als unzulässig verworfen.